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Rechtsanwalt Hans Kleine-Benne
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vereidigter Buchprüfer


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Arbeitsrecht Solingen - Kündigung

Anwalt Kündigung, Rechtsanwalt Kündigung

Der Themenkomplex Kündigung ist sicherlich als Kernpunkt des Arbeitsrechts anzusehen. Insbesondere für die Arbeitnehmerseite ist eine Kündigung ein massiver Einschnitt in die Deckung des Lebensunterhalts. Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses, die von beiden Vertragsparteien ausgesprochen werden kann.

 

Verschiedene Arten der Kündigung

Grundsätzlich kann zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen – je nachdem ob die Kündigungsfristen eingehalten werden – unterschieden werden. Bei außerordentlichen und ggf. auch gleichzeitig fristlosen Kündigungen bedarf es eines wichtigen Grundes. Darüber hinaus gibt es weitere Unterschiede bei Kündigungsarten.

Eine so genannte verhaltensbedingten Kündigung im Arbeitsrecht – die im Regelfall eine Abmahnung voraussetzt – ergibt sich durch vertragsverletzendes Verhalten einer der Parteien, wobei die Abmahnung als Maßnahme mit erzieherischem Charakter gedacht ist. Darüber hinaus gibt es die betriebsbedingte Kündigung, die meist bei betrieblichen Umstrukturierungen zustande kommen kann. Beispielsweise durch Fusionen von Unternehmen, Outsourcing oder Abbau von Arbeitsstellen wegen finanzieller Schwierigkeiten. Kündigungen wegen langzeitiger Erkrankung mit nicht absehbarer Genesung oder häufige Erkrankung können ebenso auftreten. Vorher muss der Betrieb ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen.

 

Fachanwaltliche Unterstützung beim Aufsetzen oder Prüfen

Anwaltlicher Rat, wie z.B. durch Fachanwalt für Arbeitsrecht Hans Kleine-Benne aus Solingen, ist praktisch unabdingbar. Beim Aufsetzen einer Kündigung gibt es einige Vorgaben zu beachten und auch umgekehrt bei „überraschendem“ Erhalt eines Kündigungsschreibens kann das geschulte Auge eines Rechtsanwalts womöglich formale Fehler entdecken, die die Kündigung unwirksam werden lassen.

 

Was hat es mit der Abmahnung auf sich?

Die bereits erwähnte Abmahnung dient im Arbeitsrecht dazu, die jeweils andere Vertragspartei auf eine Verletzung der vertraglich festgehalten Verpflichtungen und bei erneutem Verstoß auf drohende Konsequenzen hinzuweisen. Sie ist im Regelfall eine Vorbedingung zur Aussprache einer verhaltensbedingten Kündigung. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen ist eine Abmahnung entbehrlich, z.B. schwere Beleidigungen, tätliche Angriffe oder mutwillige Zerstörung von Betriebseigentum. Rechtsanwalt Kleine-Benne weist an dieser Stelle darauf hin: Auch Arbeitnehmer können Ihren Arbeitgeber abmahnen.