Hartz IV Wuppertal

Sozialrecht

Das Arbeitslosengeld dient der Absicherung des Lebensunterhalts bei Arbeitslosigkeit. Es handelt sich hierbei um eine Versicherungsleistung, die entsprechende Beitragszahlungen voraussetzt und auch ggfs. gestaffelt nach Beitragszeiten und Lebensalter unterschiedliche Dauer der Leistung aufweist. Nach Ablauf des Bezugszeitraums für Arbeitslosengeld I kommt bei fortdauernder Arbeitslosigkeit nur noch Arbeitslosengeld II (Hartz IV) in Betracht.

Wir vermeiden im Rahmen der Betreuung unserer arbeitsrechtlichen Mandate im Vorfeld bei Vergleichen und Abschluss von Aufhebungsverträgen durch entsprechende Gestaltung Nachteile beim Arbeitslosengeldbezug in Form von Sperren, Ruhenszeiträumen oder Anrechnung von Abfindungen. Wir vertreten Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte gegen zu Unrecht verhängte Sperrzeiten und Ruhenszeiten.

Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann es Insolvenzgeld geben. Insolvenzgeld wird bei Nichtzahlung des Lohnes für die letzten 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Wir beraten Sie in Fällen der Nichtzahlung Ihres Lohnes wegen mangelnder Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers bei der Vermeidung von Zeiträumen, für den Sie im Ergebnis keinen Lohn bekommen würden.

Das Schwerbehindertenrecht dient dazu, behinderten Menschen deren Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Wir unterstützen Sie gegenüber den Behörden bei der Anerkennung des Ihnen zustehenden Grades der Behinderung. Mit einer solchen Anerkennung können steuerliche und sonstige Verbesserungen verbunden sein. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 besteht Anspruch auf zusätzlichen Schwerbehindertenurlaub. Schwerbehinderte mit einem GdB ab 50 genießen einen besonderen Kündigungsschutz im Arbeitsleben. Behinderte mit einem GdB ab 30 können solchen Schwerbehinderten auf Antrag gleichgestellt werden. Der Arbeitgeber bedarf in diesen Fällen für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Zustimmung des Integrationsamtes. In Verbindung mit unserer arbeitsrechtlichen Beratung werden wir für Sie bei der Erlangung der Zustimmung zur Kündigung oder der Abwehr der Erteilung der Zustimmung tätig.

 
slng-klbn 2012-05-24 wid-19 drtm-bns 2012-05-24
Anwahlt Pachtrecht in Solingen, Kuendigung Duesseldorf, Werkunternehmer Erkrath, Zugewinnausgleich Solingen, ALG2 Solingen, Raeumungsklage Neuss, Verkehrsrecht nahe Langenfeld, Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht nahe Wermelskirchen, Trennung Leverkusen, Gewaehrleistungsrecht nahe Remscheid